Kategorie: HR & Arbeitsrecht

Implementierung der arbeitsrechtlichen Compliance

Der Begriff „Compliance“ findet seine Definition in der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen sowie den regulatorischen Standards als auch in der Erfüllung der weiteren wesentlichen Anforderungen. Man kann auch sagen, dass hierunter sowohl Haftungsvermeidung durch das Befolgen der für das Unternehmen maßgeblichen Rechtsregeln aller Art als auch zum Teil ein Organisationsmodell mit Prozessen und Systemen, das die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, internen Standards und wesentlicher Ansprüche von Stakeholdern sicherstellt, durchaus verstanden werden kann.  

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