Nach der Kündigung kommt die Krankmeldung
Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung umgehend eine Krankmeldung einreicht, trägt künftig die Beweislast für die Arbeitsunfähigkeit. Mit diesem Urteil hat das BAG Arbeitgebern abgeholfen (Beschl. v. 08.09.2021, 5 AZR 149/21).
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